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Deutsch » Incotours in Deutschland » incotours ltd /AGB

Allg.Geschäftsbedingungen  

incotours ltd.

Vermittlung von Touristischen Leistungen 

Notgottesweg 2,     DE-55559 Bretzenheim

email: info@incotours.de

Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen werden, soweit durch die Reisemittlung wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem die verbindliche Buchung abgebenden Kunden-Reiseteilnehmer (im Folgenden „Kunde/Reiseteilnehmer/Auftraggeber“ und dem Reisemittler (im Folgenden „incotours ltd“) zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle durch die Incotours Travel Specials , Website aufgeführten Vermittlungsangebote und sämtliche Darstellungen.

  • Incotours ltd tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Reisemittler von touristischen Einzelleistungen und von den Veranstaltern am Reiseziel geschnürten Paketen im In-und Ausland auf. Die Anreise z.B. per Bus, Flugzeug oder Bahn ist nicht Teil des vermittelten Angebotes. Unterkünfte vermittelt der Reisemittler nur im Zusammenhang mit von den Veranstaltern geschnürten Paketen.
  • Die Reiseleistungen werden vom Reisenden zusammengestellt, oder von Veranstaltern am gebuchten Reiseziel organisiert und durchgeführt.
  • Der den Buchungsauftrag vergebende Reiseteilnehmer schließt den Reisevermittlungsvertrag im Namen aller von ihm angemeldeten Reisenden. Er ist bei Bestätigung des Buchungsauftrages alleiniger Vertragspartner des Reisemittlers und ebenfalls alleiniger Vertragspartner des Reiseveranstalters, mit welchem der  Reisevertrag zustande kommt. Insbesondere bestätigt der die Buchung abgebende Reiseteilnehmer, dass er für die Gesamtheit aller sich aus dem Reisevermittlungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten für sich und alle weiteren von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer eintritt.

1.Abschluss des Reisevertrages 
incotours ltd. als Auftragsnehmer des buchenden Reiseteilnehmers tritt in der Regel als Reisemittler  und als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge,Bus-Bahn- oder Fährpassagen), sowie sonstiger touristischen Leistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen, Reiseleitung und programmbezogene Reisebausteine) auf. Ebenso tritt in der Regel als Vermittler von Reisepaketen ausländischer Veranstalter, Incoming-Agenturen und Anbietern von kompletten Reisepaketen und sonstigen Leistungsträgern auf.

Incotours ltd. wird gegenüber dem buchenden Reisenden der in der Regel seine Individualreise selbst zusammenstellt in keiner Weise als Reiseveranstalter oder Mitreiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§ 651a ff BGB)  bezeichnet. Daher werden die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit gelten und haben keinerlei Einfluß auf die Bedingungen der erfolgten vermittelten Leistungen.

Soweit einzelne Leistungen, Reisebausteine oder Reisepakete von ausländischen Unternehmern (Leistungsträger, Reiseveranstalter und Incoming Agenturen) erstellt, organisiert und durchgeführt  werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Sollte incotours ltd.  von Fall zu Fall , also "gelegentlich" (BGB 651 k) als Reiseveranstalter auftreten,  so wird entsprechendes bereits beim Vertragsabschluss schriftlich mit der Reiseanmeldung und Reisebestätigung  abgeschlossen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist incotours nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.

Mit der Buchungsanmeldung bietet der Reiseteilnehmer incotours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von incotours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reiseteilnehmer vorliegen.


2.Vermittlungsleistung  
Die Leistung von incotours ltd. erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Reiseteilnehmers und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Bei der Erteilung von Informationen beschränkt sich die Leistungspflicht auf die richtige Auswahl der Informationsquelle und die richtige Weiterleitung an den Kunden und umfasst nicht die Richtigkeit der erteilten Informationen. 
Weitere Reisemittler (Reisebüros, Wiederverkäufer) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, incoming-Agenturen, Reiseleiter etc. ) sind von  incotours ltd. nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung  stehen.
Orts-und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von incotours herausgegeben werden, sind  für incotours und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von incotours gemacht wurden.


3.Buchung-Umbuchung-Stornierung 
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, wobei der Eingang der Buchungsanfrage von incotours auf elektronischem Weg bestätigt wird. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
Der buchende Reiseteilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung die keiner bestimmten Form bedarf, von incotours beim Reiseteilnehmer zustande. Nach Vertragsschluss wird incotours dem Reiseteilnehmer eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Dazu ist incotours nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von incotours vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues befristetes Angebot von incotours vor.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb der Bindungsfrist incotours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern eventuell Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden. In diesem Fall kann incotours, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Dem Reiseteilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, incotours nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.  Rechnungsstellung / Bezahlung 
Abhängig vom gebuchten Reiseveranstalter erfolgt die Zahlung entweder an den Reisemittler incotours ltd., der
 in der Regel "im eigenen Namen für fremde Rechnung" handelt, oder an den entsprechenden Veranstalter direkt. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Buchungs-bzw, Auftragsbestätigung mit den jeweiligen Zahlungsmodalitäten.

In jedem Fall ist  Incotours ltd. berechtigt, im Namen des betreffenden Reiseveranstalters den Reisepreis gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Incotours ltd. versichert, Inkassovollmacht zu besitzen. 

Bei allen von incotours ltd. angebotenen Arrangements bzw. vermittelten Reisebausteinen und Reiseleistungen im Paket oder einzeln, muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. 
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. incotours ltd. erhebt keine Service- oder Ticketentgelte für einzelne Leistungen. Für die Bearbeitung von Reiseleistungen, einzeln oder als Paket,  kann eine Bearbeitungsgebühr bis zu 10% des Gesamtreisepreises erhoben werden
Zahlungen an incotours können nach Aufforderung und Rechnungsstellung (auch per E-Mail) grundsätzlich per Überweisung auf das angegebene incotours ltd. Konto.  Der Kunde erhält eine ordentliche Rechnung (auch per E-Mail) in welcher die Vermittlungsgebühren detailliert ausgewiesen sind.

Für kurzfristige Preisänderungen und/oder Nicht-Verfügbarkeiten der Fremd-Veranstalter und Airlines übernimmt incotours ltd. keine Verantwortung und Haftung. 
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten oder kann der Einzug per Kreditkarte mangels Deckung oder aufgrund Protest nicht erfolgen, obwohl incotours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist incotours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3. zu belasten.
Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer in der Regel nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, ausgehändigt, bzw. per Post oder per e-mail übermittelt.
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit incotours ltd. in Verbindung zu setzen.
Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung vom Konto des Reiseteilnehmers zu den Fälligkeitsterminen. Bei Zahlung mit Kreditkarte kann ein Entgelt zur Deckung der Transaktionskosten anfallen.
Sollte der Zahlungseinzug von dem vom Reiseteilnehmer genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung oder Protest zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, ist incotours  berechtigt, hierfür ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von € 15,- zu erheben. 
Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Flughafen – bzw. vor Ort bezahlt wird, ist incotours berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 20,- je Vorgang zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes bzw. Schadens vorbehalten.
 Wird beim Reisevertragsabschluss incotours ltd. von Fall zu Fall, also " gelegentlich " als Reiseveranstalter auftreten, so werden sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) gemäß den Vorschriften von BGB 651k,  durch den Reiseteilnehmer geleistet.

5. Leistungs-und Preisänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
incotours ltd. ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen vor Ort unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

6. Haftung
incotours ltd. haftet nicht für Mängel der vermittelten Leistung oder im Zusammenhang mit diesen stehenden Schäden. Hierfür ist ausschließlich der Reiseveranstalter/Leistungserbringer der gebuchten Leistung veratwortlich.
 
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet incotours ltd nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit und die von incotours zu verantwortende Schäden, soweit es eine Hauptpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit), haftet incotours bis zur Höhe des Preises der vermittelten Leistung unabhängig vom Rechtsgrund.

Bei ausdrücklich und eindeutig in der Internetseite  im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist incotours ltd. nicht Reiseveranstalter sondern lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung, außer bei Körperschäden, als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder vereinbarte Beschaffenheiten fehlen. Incotours ltd. als Reisemittler und Vermittler von Reisepaketen und sonstigen touristischen Leistungen haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

Sicherheit auf Reisen ist ein wichtiges Thema.

Deshalb arbeiten wir mit namhaften Anbietern und Leistungsträgern und ausgewählten incoming Agenturen, die als Veranstalter und damit haftender Vertragspartner vor Ort auftreten, zusammen. Art und Umfang der Versicherung der lokalen incoming Agenturen entsprechen der örtlichen Gesetzgebung die jedoch von Ort zu Ort variieren können. Bevor wir uns für die Vermittlung einer z.B. Ausflugsagentur entscheiden, prüfen wir ob ein ausreichender Versicherungsschutz für den jeweiligen örtlichen Veranstalter besteht. Soweit dennoch eine Haftung von Incotours Ltd angenommen werden könnte, richtet sich diese nach den aktuellen dem Reisevertrag zugrunde liegenden Reisebedingungen des jeweiligen Reiseverasntalters, Reisebüros, oder Reisemittlers, die dem Reisenden, im buchenden Reisebüro, Reiseveranstalter oder Reisemittler zu erfahren sind.

Außerdem arbeiten wir auch mit namhaften Versicherungsträgern zusammen, um auf Anfrage einen kompletten Schutz für einen gelungenen Urlaub anbieten zu können.

Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer privaten Reiseunfall- oder Reisegepäck-bzw. Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Reisevermittlungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Kunde kann incotours ltd. nur an dessen Sitz verklagen. Unberührt hiervon bleiben zwingende Bestimmungen auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbarer internationaler Abkommen sowie zwingende Bestimmungen des EU-Staates, dem der Kunde angehört bzw. in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn diese für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Haftungsausschluss

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Incotours Ltd. (Anschrift wie oben)

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